Österreich

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  • Datum pøidání: 07. dubna 2007
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Österreich

Österreich

Fläche: 83)853 km2
Einwohner: 7,776 Mio.
Hauptstadt: Wien
Amtssprache: Deutsch
Nationalfeiertag: 26.)10.
Währung: 1)Österr. Schilling (S))= 100 Groschen (Gr, g)
Zeitzone: MEZ

Österreich, Staat in Europa, grenzt im NW an Deutschland, im NO an die Tschech. und Slowak. Rep., im O an Ungarn, im S an Slowenien und Italien, im SW an die Schweiz und Liechtenstein.

Staat und Recht:
Bundesrepublik; Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) vom 1. 10. 1920, in der Fassung von 1929 (1945 wieder in Kraft gesetzt). Staatsoberhaupt ist der vom Volk direkt für 6)Jahre gewählte Bundes-Präs.; er ernennt und entlässt die Regierung und kann den Nat.-Rat auflösen (nur einmal aus demselben Anlass). Die Exekutive liegt bei der Regierung, die aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler (bis 1966 ohne eigenes Ressort), den Min. und Staatssekretären besteht. Die Legislative besteht aus dem direkt vom Volk gewählten Nat.-Rat (183 Abg. für 4)Jahre gewählt) und dem die Länderinteressen wahrenden Bundesrat (64 Vertreter aus den Landtagen). Die von Nat.-Rat und Bundesrat gemeinsam gebildete Bundesversammlung tritt nur zur Vereidigung des Bundes-Präs. und zum Beschluss über eine Kriegserklärung zusammen.
Parteien und Verbände sind durch hohe Organisationsdichte gekennzeichnet. Die wichtigsten Parteien sind: Sozialdemokrat. Partei Österreichs (SPÖ), Österr. Volkspartei (ÖVP), Die Freiheitlichen (F; bis 1995 Freiheitl. Partei Österreichs, FPÖ), Grüne Alternative, Liberales Forum (LF).
Verwaltung: Die föderalist. Struktur bedingt eine Aufteilung der Verwaltung des Staates auf den Bund und die neun Länder. An der Spitze der Landesverwaltung steht als Regierungschef der Landeshauptmann. Die Landtage sind Einkammerparlamente.
Zur Landesverteidigung verfügt Ö. über das Bundesheer (42)500 Mann, davon 4)500 Mann Luftwaffe). Es besteht Wehrpflicht von sechs Monaten mit anschließenden Wehrübungen. Siehe auch die Tabellen Österreich: Bundesministerien und Österreich: Verwaltungsgliederung.

Landesnatur:
Der Alpen- und Donaustaat Ö. erstreckt sich von W nach O zw. Bodensee und Neusiedler See über 525 km. Die österr. Alpen gliedern sich in drei Großräume: die Nordalpen und die nördl. Kalkalpen, die Zentralalpen mit der höchsten Erhebung des Landes, dem Großglockner (3)797)m), und die Südalpen mit Karn. Alpen und Karawanken. Nördlich der Alpen breitet sich bis zur Donau das Alpenvorland aus mit dem Innviertel und dem Hausruck.

Nach NO erfolgt über das Tullner Becken der Übergang zum Karpatenvorland. Im Mühl- und Waldviertel hat Ö. Anteil an der Böhm. Masse. Im O liegt das Wiener Becken. Das Gebiet um den Neusiedler See zählt zum Kleinen Ungar. Tiefland. Ö. liegt im Übergangsgebiet von ozean. zu kontinentalem Klima. Geschlossene Waldflächen finden sich im Waldviertel, im Hausruck, in den Voralpen, den Nördl. Kalkalpen, in den östl. Zentralalpen und den Südl. Kalkalpen. Auf die Fichten- und Tannenwälder der Gebirgsfußzonen folgen Lärchen und Arven. Bei 1)500–2)200)m wird die Waldgrenze erreicht.

Bevölkerung:
Rd. 98)% der überwiegend röm.-kath. Österreicher sind dt.sprachig. An Minderheiten leben Tschechen, Kroaten, Magyaren und Slowenen im Land.

Wirtschaft, Verkehr:
Rd. 45)% der Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Vorherrschend sind Viehzucht und Milchwirtschaft. Ackerbau wird v.)a. in den nö. Flach- und Hügelländern, im Burgenland und in Niederösterreich betrieben. Die Forstwirtschaft spielt eine bed. Rolle. An Bodenschätzen verfügt Ö. über Braunkohle, Erdgas und Erdöl, Eisen-, Blei-, Zink-, Kupfer- und Wolframerze. An bed. Industrie gibt es Eisen- und Stahl-Ind., Fahrzeugbau, Textil- und Bekleidungs-Ind., Erdöl- und chem. Industrie. Ein wichtiger Wirtschaftszweig ist der ganzjährige Fremdenverkehr (1992: 19 Mio. Touristen). Ö. ist ein wichtiges Transitland. Das Schienennetz ist 6)328 km, das Straßennetz 107)838 km lang. Die Donau ist die wichtigste Binnenwasserstraße mit den bed. Häfen Linz, Wien und Krems an der Donau. Wichtigster internat. ¡ ist Schwechat bei Wien.

Geschichte:
Zur Vorgeschichte Europa.
Römerzeit und Völkerwanderung (bis 6.)Jh.): Der Raum des späteren Ö. wurde von der Errichtung der Prov. Noricum in der augusteischen Expansionsphase bis ins 5.)Jh. durch die Römerherrschaft, danach durch die Auseinandersetzung zw. german. und slaw. Stämmen bestimmt.
Die bayrische und babenbergische Herrschaft (6.)Jh.–1246): Das bayr. Hzg.geschlecht der Agilolfinger konnte vom 6. bis 8.)Jh. durch Ausdehnung seines Territoriums bis zu den Hohen Tauern und zum Wienerwald eine Vormachtstellung im SO erreichen, die erst 787/788 durch Karl d.)Gr. mit der Beseitigung des älteren bayr. Stammes-Hzgt. und seiner Eingliederung in das Fränk. Reich endete. Keimzelle des späteren Ö. wurde die bayr. Ostmark, die 976 als Reichslehen bei bayr. Lehnsabhängigkeit den Babenbergern verliehen wurde. Diesen gelang es seit Mitte des 11.

Jh., durch Erwerb von Adelsherrschaften, Vogteirechten und Kirchenlehen, durch Rodung, Landesausbau und Heiratspolitik (1192 Erwerb der Steiermark), eine von Bayern unabhängige Machtposition aufzubauen. 1156 kam es zur Verselbstständigung der Mark als Hzgt. Österreich.
Beginn der habsburgischen Herrschaft (1246–1546): Nach dem Aussterben des babenberg. Mannesstammes (1246) konnte sich der mit den Babenbergern verschwägerte spätere König Ottokar II. von Böhmen («1251–76) eines von Böhmen bis zur Adria reichenden Herrschaftskomplexes bemächtigen. Nach dem Tod Ottokars (1278) belehnte König Rudolf I. von Habsburg seine Söhne 1282/83 mit Ö. und Steiermark bzw. Krain und führte durch habsburg.-przemyslid. Doppelheirat seine Dynastie auf den Weg zum Hausmachtkönigtum, woraus sich die mehr als 600-jährige habsburg. Herrschaft in Ö. ergab. – Friedrich III. (« 1440–93) konnte sich in der Wahl zum Röm. König behaupten und erhob 1453 die österr. Erblande zum Erzherzogtum. Mit dem 1477 angefallenen burgund. Erbe wurde der erste Schritt zu einer europ. Großmachtstellung getan; 1491 konnte Maximilian I. die österr. Erblande unter einer Herrschaft vereinen. Das Haus Ö. erreichte durch Beerbung der span. Kronen durch Karl V. (1516) eine hegemoniale Herrschaftsbasis.
Aufstieg zur Großmacht (1526/27–1740): Ferdinand I. folgte ständ. Forderungen, als er in Vorbildfunktion für die dt. Territorialstaaten kollegiale Zentralbehörden errichtete, mit denen die Habsburger die altösterr., böhm. und ungar. Länder übergreifend regierten. Die Ausbreitung der Reformation vollzog sich in Ö. – abgesehen von Tirol und Vorderösterreich – v.)a. im Herrschaftsbereich Kaiser Maximilians II. und in Innerösterreich bis 1572/78. Die Abkehr von einer Politik der religiösen Zugeständnisse für ›Türkenhilfe‹ begann mit den gegenreformator. Maßnahmen Ferdinands II. ab 1590/95; dagegen formierte sich die vom prot. Adel geführte böhm. Konföderation in dem Willen, die böhm. und niederösterr. Länder zu einem antihabsburg. ständ. Bund zusammenzuschließen. Das Scheitern dieses Böhm. Aufstandes 1620 führte in den Dreißigjährigen Krieg. Ferdinand II. behauptete 1627/28 in den ›Verneuerten Landesordnungen‹ für Böhmen und Mähren das Haus Ö. gegen ständ. Macht.
Kaiser Leopold I. stellte sich im Zweifrontenkrieg (ab 1672) dem Expansionsstreben Ludwigs XIV. und seit 1663 den die österr. Erblande und das Hl.)Röm. Reich bedrohenden Osmanen. Die Auseinandersetzung mit Frankreich endete ungünstig für das Haus Ö., doch begründeten die Türkenkriege (1663/64 und 1683–99) den Aufstieg des Herrschaftsbereichs der dt. Linie des Hauses Ö. im O zur europ.

Großmachtstellung (Wiedereroberung Ungarns mit Siebenbürgen sowie des größten Teils Slawoniens). Im Span. Erbfolgekrieg (1701–13/14) gewann das Haus Ö. die europ. Nebenländer Spaniens, darunter die ertragreichen Niederlande. Der Türkenkrieg 1714–18 brachte N-Serbien, N-Bosnien, die kleine Walachei und v.)a. das Banat unter die habsburg. Herrschaft; 1718/20 erhielt Ö. Sizilien im Tausch gegen Sardinien und erreichte damit seine größte territoriale Ausdehnung. Die Politik Karls VI. (« 1711–40) zielte auf eine Dauersicherung dieses Bestandes der österr. Monarchie; in ihr sollte auch die weibl. habsburg. Thronfolge möglich sein (Pragmat. Sanktion, 1713).
Vom Absolutismus zum Deutschen Krieg (1740–1866): Die Behauptung Maria Theresias («1740–80) in den Schles. Kriegen und im Österr. Erbfolgekrieg gegen eine europ. ausgeweitete Koalition konnte den Verlust Schlesiens nicht verhindern. Die sichtbar gewordene, durch ständ. Eigen- und Länderinteressen verursachte Schwäche der Monarchie wurde durch eine grundlegende Staatsreform beseitigt. Die Länder verloren ihr Recht auf eigene Verwaltung und die Stände ihr Mitspracherecht in der Wiener Zentrale. Das ständ. Steuerbewilligungsrecht wurde in Zehnjahresbeschlüsse umgewandelt. Da die Theresian. Staatsreform nur für die böhm.-österr. Erblande galt, die österr. Niederlande und v.)a. die ungar. Länder ihren ständestaatl. Charakter bewahrten, wurde der spätere österr.-ungar. Dualismus fixiert.
Kaiser Joseph II., seit 1765 Mitregent, erwarb 1772/75 Galizien und die Bukowina, im Bayr. Erbfolgekrieg das Innviertel. Seit 1780 Alleinherrscher, setzte er die wohlfahrtsstaatl. Ansätze Maria Theresias mit der Besiedlung S-Ungarns, Galiziens und der Bukowina, mit der Verbesserung des Grundschul-, des Gesundheits- und des Rechtswesens fort (Josephinismus). Seine antiständ. und antiföderalistische Politik führten an die Grenze revolutionärer Erhebungen. In der Auseinandersetzung mit dem revolutionären und napoleon. Frankreich stand Ö. nach dem Ausscheren Preußens im Basler Frieden 1795 schließlich allein. Die Zerstörung des europ. Mächtegleichgewichts in den Koalitionskriegen und den napoleon. Kriegen führte zu gravierenden Territorialverlusten (u.)a. österr. Niederlande, Vorderösterreich, Tirol), zur Auflösung des Hl. Röm. Reiches (deutsche Geschichte) und zur Errichtung des Kaisertums Österreich.
Seit 1810 bzw. 1813 betrieb K.)W. Graf Metternich die Rettung von Ö. als Großmacht, erst in Anlehnung an Napoleon I., dann im Kampf gegen ihn. Auf dem Wiener Kongress wurde Ö.

zur Donaumonarchie; es wurde im Umfang von 1797 bzw. 1803/05 wiederhergestellt, verlagerte aber sein polit. Gewicht nach S und SO. Die sich aus der raschen Industrialisierung ergebenden sozialen Spannungen wurden nicht gelöst. Das Verlangen des Besitz- und Bildungsbürgertums, aber auch eines Teils des Adels nach Systemveränderungen, die Lage der Bauern und die Auswirkungen der Wirtschaftskrise seit den 1840er-Jahren, v.)a. auf die Arbeiter und die kleinbürgerl. Handwerker, förderten den Ausbruch der Märzrevolution 1848. Sie verband sich mit dem Aufbegehren der in Galizien durch polit. Zugeständnisse, in Kroatien und der Lombardei mit polizeistaatl. Mitteln unterdrückten Nationalitäten und erschütterte nicht nur das Herrschafts- und Sozialgefüge, sondern auch die histor. gewachsene Existenz der Habsburgermonarchie. Zentren der Revolution waren Wien, Prag, Lombardo-Venetien und Ungarn. Mit der Niederschlagung der Aufstände (v.)a. durch Fürst Windischgrätz) war auch die Zurücknahme zahlr. polit. Zugeständnisse (Zweikammersystem, Gewaltentrennung, parlamentar. System für Ungarn) verbunden. Im März 1849 zwang die Regierung Kaiser Franz Josephs I. (« 1848–1916) den Reichstag zur Annahme einer oktroyierten Verfassung, die unter Zurückweisung aller staatsrechtl. Begehren der Nationalitäten und unter Auflösung der Einheit der Länder der Stephanskrone einen großen österr. Einheitsstaat schaffen sollte. Die erstarkte konservative Großmacht Ö. erneuerte ihren Führungsanspruch im Dt. Bund und wollte den Verzicht Preußens auf die kleindt. Lösung erzwingen. Die österr. Außenpolitik 1853–60 trennte Ö. im Krimkrieg (1853/54–56) mit verhängnisvollen Folgen für die Balkanfrage von Russland, im Sardin.-Frz.-Österr. Krieg (1859/60) auch von Frankreich. Innenpolitisch hatten die territorialen Verluste und eine verfehlte Handelspolitik eine Vertrauenskrise zur Folge. Der bedrohlich gewachsene Widerstand Ungarns gegen das neoabsolutist. System machte eine Verfassungsreform unumgänglich. Die österr. Niederlage im Dt. Krieg 1866 veränderte die polit. Gesamtsituation des Kaisertums. Die Gefährdung der österr. Großmachtstellung nach seiner Verdrängung aus dem Dt. Bund durch den sich bildenden preuß.-kleindt. Nat.-Staat verlangte den Ausgleich mit den von Ungarn geführten Ländern der Stephanskrone und ließ die Nationalitätenfrage zum innenpolit. Hauptproblem werden.
Österreich-Ungarn (1867–1918): Die Folgen der Umwandlung zur Doppelmonarchie Österreich-Ungarn 1867 durch den österr.-ungar. Ausgleich bestimmten die weitere innenpolit.

Entwicklung der Donaumonarchie: Die 1867 garantierte gesamtpolit. Gleichberechtigung der Nationalitäten setzte v.)a. die durch die Autonomiebewegungen komplizierte Lösung der Nationalitätenfrage voraus, die aber weder in der zisleithan. Reichshälfte noch in Ungarn und in der Tschechoslowakei gelang. V.)a. in Ungarn setzte sich die Tendenz durch, keine Veränderung des Systems der dualist. Realunion zuungunsten Ungarns zuzulassen. Die Herausforderung von Krone, Armee und Bürokratie, der bisherigen Staatsführung, durch neu gebildete soziale und nat. Massenparteien und Interessenverbände (z.)B. Liberale Partei, Sozialdemokratie, Christlichsoziale Partei) markierte eine polit. Gesamtzäsur, von der die allein von der Krone bestimmte Außenpolitik scheinbar unberührt blieb. Die Eingliederung Ö.-Ungarns in das Bündnissystem Bismarcks (Zweibund 1879, Dreikaiserbund 1881, Dreibund 1882, Mittelmeerabkommen 1887) zur Aufrechterhaltung der österr. Großmachtstellung und zur Vermeidung einer Konfrontation mit Russland in der Balkanfrage legte die Donaumonarchie bereits vor der sich anbahnenden europ. Mächteblockbildung fest. Die österr. Reichsführung wies Präventivkriegsforderungen im Hinblick auf die offensive russ. Balkanpolitik (seit 1908/09) zwar zurück, schritt im Aufruf zur Selbstbehauptung der Habsburgermonarchie nach dem Attentat von Sarajevo in der Julikrise 1914 aber doch zur Kriegsauslösung gegen Serbien (28. 7.) – ungeachtet mangelnder militär. Rüstung.
Im 1.)Weltkrieg geriet Ö.-Ungarn trotz Bewährung der k.)u.)k. Armee in wachsende militär. Abhängigkeit vom Dt. Reich. Kaiser Karl I., der 1916 die Nachfolge Kaiser Franz Josephs I. angetreten hatte, zeigte sich der Kriegs- und innenpolit. Krisensituation nicht gewachsen. Mit dem militär. Zusammenbruch ab Sept. 1918 begann der Zerfall der Habsburgermonarchie; am 31. 10. 1918 trennte sich Ungarn von Ö.; in den Verträgen von Saint-Germain-en-Laye (1919) und Trianon (1920) wurde die Auflösung der Donaumonarchie bestätigt. Als Nachfolgestaaten konnten sich die Tschechoslowakei, Ö., Ungarn und das spätere Jugoslawien konstituieren, Teile der ehem. Habsburgermonarchie kamen an Italien, Polen und Rumänien. Siehe auch die Tabelle Österreich: Herrscherliste.
Erste Republik und ›Anschluss‹ (1918–1945): Eine provisor., für das gesamte geschlossene dt. Siedlungsgebiet Zisleithaniens gebildete Nat.-Versammlung (30. 10. 1918) schuf auf der Basis der Dezemberverfassung von 1867 die Provisor. Verfassung (30.

10.), bildete aus ihren Reihen eine Exekutive mit K.)Renner als erstem Kanzler und proklamierte am 12. 11. Deutsch-Österreich als demokrat. Republik und deren Anschluss an das Dt. Reich. Ö. wurde in den Völkerbund aufgenommen, ein Anschluss an das Dt. Reich entsprechend dem Versailler Vertrag (Art. 80) verboten. Am 1. 10. 1920 trat die auf der Basis der Provisor. Verfassung von 1918 ausgearbeitete demokrat. Verfassung für den österr. Bundesstaat (Republik Österreich) in Kraft. Den bürgerl. Regierungsparteien (ab Okt. 1920) mit ihren meist der k.)u.)k. Staatsbürokratie entstammenden Führern fiel die Anpassung an den Kleinstaat und seine wachsende wirtschaftl.-soziale Notlage schwer. Zwar gelang 1930 die Liquidierung aller Kriegsschulden, nicht aber die Bildung der Dt.-Österr. Zollunion. Innenpolitisch bestimmend wurden die zunehmend gewalttätigen Auseinandersetzungen zw. den nichtstaatl. bewaffneten Selbstschutzformationen der Parteien (zahlenmäßig stärker als das österr. Bundesheer), von denen der Republikan. Schutzbund der SPÖ bereits geschlossener als die in einzelnen Bundesländern formierten antimarxist., autoritär-ständestaatl. Heimwehren war. Mit dem Wahlsieg (April 1932) der bis dahin unbedeutenden, organisatorisch der dt. Parteileitung unterstellten österr. Nationalsozialisten bei Landtags- und Gemeindewahlen und mit der Regierungsbildung durch E.)Dollfuß (Mai 1932) führte die innenpolit. Labilität in Ö. zum Ende der Regierung bürgerl. Parteien und der Demokratie und zur Bildung eines autoritären Regimes. Die von den Heimwehren ausgelösten Februarunruhen 1934 führten zur Ausschaltung der SPÖ und zum Erlass der Maiverfassung 1934. Sie vollzog in Verbindung von autoritärem Katholizismus und Heimwehrfaschismus unter der Ideologie des Ständestaats (berufsständ. Staatsstruktur, Einparteiensystem) eine grundsätzl. Abkehr von demokrat. Prinzipien. Nachfolger von Dollfuß, der bei einem gescheiterten nat.-soz. Putschversuch (25. 7. 1934) ermordet worden war, wurde K.)Schuschnigg. Seine Politik der Stützung der österr. Unabhängigkeit durch das neuerl. Bündnis mit Italien als Schutzmacht (22. 8. 1934) geriet mit der Annäherung Mussolini/Hitler ins Wanken und zwang Schuschnigg zum dt.-österr. Abkommen vom 11. 7. 1936. Dieses Juliabkommen garantierte zwar die staatl. Integrität Ö. und sicherte die innenpolit. Nichteinmischung Deutschlands zu, verpflichtete aber Ö. zu an Deutschland orientierter Außenpolitik und zu polit. Amnestie der nat. Opposition.
Schuschnigg musste unter nat.-soz. Druck am 11. 3. 1938 zurücktreten, am 13. 3. wurde der ›Anschluss von Ö.

an das Dt. Reich‹ durch A.)Seyß-Inquart vollzogen (im April durch Volksabstimmung gebilligt). Die österr. Landesregierungen und die Bundesländer wurden aufgelöst und sieben Reichsgaue gebildet. Die Zweite Republik (seit 1945): 1943 beschlossen die Alliierten auf der Moskauer Konferenz, Ö. als eigenen Staat wiederherzustellen; in Jalta (Febr. 1945) wurde die Aufteilung des Landes in vier Besatzungszonen vereinbart. Die zweite republikan. Staatsbildung erfolgte in dem ab Ende März 1945 von sowjet. Truppen eroberten östl. Ö. durch Bildung einer Provisor. Staatsregierung unter K.)Renner (durch SPÖ, KPÖ und die neu gegr. Österr. Volkspartei). Sie erklärte am 27. 4. die Unabhängigkeit und die Wiederinkraftsetzung der 1929 novellierten Verfassung von 1920. Der provisor. Übergangsstatus endete nach den ersten Nat.-Rats- und Landtagswahlen (25. 11. 1945), bei denen die ÖVP die absolute Mehrheit errang, mit dem Zusammentritt der Bundesversammlung und der Wahl Renners zum Bundespräsidenten.
Ausschlaggebend für den wirtschaftl. Wiederaufbau war nach der Verstaatlichung der Montanindustrie, der drei österr. Großbanken (Juni 1946) und der Energieversorgung (Mai 1947) v.)a. die Marshallplanhilfe. Behindert durch den Ost-West-Konflikt, führten die Verhandlungen zur Beendigung des Besatzungsstatuts erst am 15. 5. 1955 im Österr. Staatsvertrag zur Unabhängigkeit und (teilweise eingeschränkten) Souveränität unter Erneuerung des polit. und wirtschaftl. Anschlussverbots an Deutschland, bei freiwilliger Verpflichtung (26. 10.) zu immer währender Neutralität. Noch im selben Jahr wurde Ö. in die UN aufgenommen, 1960 erfolgte die Aufnahme in den Europarat. Mit dem Beitritt zur Europ. Freihandelsassoziation (1960) erfolgte der Anschluss an die wirtschaftl. Weltkonjunktur. Bis 1969 wurde die Südtirolfrage gelöst.
Die Ära der SPÖ-Alleinregierungen (seit 1970) unter B.)Kreisky ging 1983 zu Ende, als nach starken Verlusten der SPÖ eine Koalitionsregierung aus SPÖ und FPÖ gebildet wurde. Zu heftigen Kontroversen kam es 1986 anlässlich der Wahl von K.)Waldheim zum Bundes-Präs., dessen Vergangenheit als Offizier der dt. Wehrmacht zu erhebl. außenpolit. Belastungen führte; Bundeskanzler F. Sinowatz trat zurück, sein Nachfolger wurde F. Vranitzky. Die Wahlen 1986 brachten deutl. Verluste für SPÖ und ÖVP; Wahlgewinner waren die rechtsgerichtete FPÖ unter J.)Haider und die Grünen, die erstmals in den Nat.-Rat einzogen. Nach langwierigen Verhandlungen konnte Vranitzky im Jan.

1987 eine Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP bilden, die auch nach den Wahlen 1990 trotz erhebl. Verluste der ÖVP fortgeführt wurde. 1992 wurde T. Klestil Bundespräsident. Bei den Wahlen 1994 musste die große Koalition drast. Einbußen hinnehmen, konnte jedoch ihre Koalitionsregierung fortsetzen. 1989 hatte die Regierung den Aufnahmeantrag in die EG gestellt, der Beitritt erfolgte zum 1.)1. 1995. Im Okt. 1995 zerbrach die Koalitionsregierung zw. SPÖ und ÖVP am Streit um die Deckung des Haushaltsdefizits; bei den daraufhin im Dez. 1995 anberaumten Neuwahlen erzielte die SPÖ Stimmengewinne. Im März 1996 kam es zu einer Neuauflage der großen Koalition. Im Jan. 1997 trat Vranitzky als Bundeskanzler zurück; sein Nachfolger wurde der bisherige SPÖ-Finanzminister V.)Klima. Siehe auch die Tabelle Österreich: Bundespräsidenten.

• Thomas Klestil
• Franz Vranitzky.

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