Europäische Union

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  • Přidal/a: anonymous
  • Datum přidání: 01. července 2007
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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein umfassender Zusammenschluss von 15 europäischen Staaten. Die EU ist aus der Europäischen Gemeinschaft hervorgegangen. Das europäische Einigungswerk hat für 50 Jahre Stabilität, Frieden und wirtschaftlichen Wohlstand gesorgt. Es führte zu einem höheren Lebensstandard, der Errichtung des Binnenmarktes, der Einführung des Euro und zum einem einheitlicheren Auftreten der Union in der Welt. Die Europäische Union wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Das europäische Einigungswerk nahm am 9. Mai 1950 seinen Anfang, als Frankreich offiziell die Schaffung „einer europäische Föderation“ vorschlug. Die sechs Gründungsmitglieder waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Der Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft, als die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft den Vertrag, auch Vertrag von Maastricht genannt, ratifizierten. Dieses von den Mitgliedern bereits 1992 in Maastricht in den Niederlanden unterzeichnete Abkommen machte die Länder automatisch zu Mitgliedern der EU. Durch den Vertrag über die Europäische Union erhielten die Bürger jedes Mitgliedstaates zusätzlich zu ihrer jeweiligen nationalen Bürgerschaft die europäischen Bürgerrechte (Unionsbürgerschaft). Die Zoll- und Einwanderungsabkommen wurden erweitert, um den Bürgern größere Wahlfreiheit zu geben, in welchem Land sie leben bzw. arbeiten möchten. Außerdem wurden die Grenzkontrollen gelockert.

Eine gemeinsame Währung EURO ist im Jahre 1999 geschaffen worden.

Europäische Union (EU):
EU der 6 (1958): Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
EU der 9 (1973): + Dänemark, Großbritannien, Irland
EU der 10 (1981): + Griechenland
EU der 12 (1986): + Portugal, Spanien
EU der 15 (1995): + Finnland, Österreich, Schweden



Die Europäische Union ist eine europäische supranationale Organisation mit folgenden Zielsetzungen:
· Einführung einer Unionsbürgerschaft (Grundrechte, Freizügigkeit, Bürgerrechte und politische Rechte)
· Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht (Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres)
· Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts (Binnenmarkt, Euro, die gemeinsame Währung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Regionale Entwicklung, Umweltschutz)
· Einheitliches Auftreten Europas in der Welt (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Die Europäische Union in der Welt)




Die Organe der EU:

Die der EU zugewiesenen Aufgaben werden nach dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit durch folgende fünf Institutionen wahrgenommen, die jeweils spezifische Aufgaben haben:

Das Europäische Parlament - das einzige Organ der EU, dessen Mitglieder direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten für ein Mandat von fünf Jahren gewählt werden. Das Organ hatte früher nur beratende Funktion, erhielt aber durch den Vertrag über die Europäische Union neuen Einfluss. Es hat Kontrollbefugnisse über Kommission und Rat, Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren sowie Haushaltsbefugnisse, und es kann auch gesetzgeberische Impulse geben. Das Hauptorgan tagt im Allgemeinen eine Woche im Monat in Straßburg (Frankreich) im Palais de l’Europe, doch der größte Teil der Ausschussarbeit wird in Brüssel (Belgien) geleistet. Das Sekretariat sitzt in Luxemburg. Die Sitzungen sind öffentlich, Debatten und Entschließungen werden in elf europäischen Sprachen veröffentlicht. Die 626 Sitze werden nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten verteilt.

Der Rat der Europäischen Union - Der Ministerrat ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU und setzt sich aus Ministern der Mitgliedsstaaten zusammen. Die Zusammensetzung kann sich nach dem Sachgebiet ändern. Dem Rat steht der Ausschuss der ständigen Vertreter (ASTV), auch kleiner Ministerrat genannt, zur Verfügung. Er besteht aus ständigen Vertretern (Botschaftern) jedes Mitgliedslandes. Außerdem wird er von Arbeitsgruppen und dem Generalsekretariat unterstützt.

Die Europäische Kommission - das Exekutivorgan der EU. Sie besteht aus 20 von den Mitgliedstaaten und mit Zustimmung des Parlaments ernannten Mitgliedern und einem nach dem gleichen Verfahren ernannten Präsidenten. Die Europäische Kommission wacht über die korrekte Anwendung der Vertragsbestimmungen und der Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane. Sie macht ebenso Vorschläge zur Politik und legt sie dem Ministerrat vor. Außerdem vertritt die Europäische Kommission die EU in Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern oder internationalen Organisationen. Die Kommission verwaltet die Gelder und Programme der EU und vergibt Hilfsleistungen an andere Länder. Von den Weisungen der Regierung unabhängig, unterliegen die Kommissionsmitglieder der Kontrolle des Europäischen Parlaments.

Der Europäische Gerichtshof - die letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU. Das Gericht setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die für sechs Jahre ernannt werden. Aus jedem Land muss mindestens ein Richter vertreten sein.

Das Gericht befasst sich mit Streitfällen zwischen Mitgliederregierungen und EU-Einrichtungen, Streitfällen innerhalb der EU und mit Berufungen gegen EG-Beschlüsse und -Entscheidungen.

Rechnungshof – solides und effizientes Finanzmanagement des EU-Haushalts




Die Erweiterung der Europäischen Union

Am 13. Dezember 1997 beschloss die EU sich nach Osten zu öffnen. Der Erweiterungsprozess wird stufenweise und in einem vom Stand der Vorbereitung der einzelnen Bewerberstaaten abhängigen Tempo verlaufen. Jedes Land, das in die EU eintreten will, das mit der EU einen Assoziationsvertrag unterschrieben hat, muss seine Legislative mit der Legislative der EU harmonisieren und annähern. Die Europäische Kommission hat dieses Recht in 31 Verhandlungskapitels verteilt.

Verhandlungsposition ist ein offizielles Dokument, das zu jedem Verhandlungskapitel ausgearbeitet wird. Hier wirt beurteilt, wie jedes Eintrittsland die Bedingungen des einzelnen Verhandlungs-Kapitels ausgefüllt hat. Zum Tag des Beitritts muss das Land ganzes gemeinsames Recht, Politik, Pflichten, Prinzipen usw. annehmen.


Die Mitgliedkandidaten sind: Polen, Tschechei, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Malta und auch Türkei, aber sie ist bei Beitrittsverhandlungen noch nicht beteiligt.

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