Europäische Gemeinschaft

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  • Datum přidání: 23. července 2006
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Europäische Gemeinschaft

1952 trat die Europäische Gemeinschaft für Kohle u Stahl mit dem politischen Ziel ij Kraft, die Ressourcen den Rüstungsproduktion der nationalen Verantwortung zu entziehen. Und die sechs EBK - Staaten unterzechneten einen Vertrag zur Errichtung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.
1957 wurde in Rom die “Römischen Verträge” zur Gründung einer Eur. Wirtschaftsgemeinschaft u einer Eur. Atomgemeinschaft unterzeichnet. Kernstück war die errichtung einer Zollunion und die Realisierung eines gemeinsamen Marktes. Die Phase von etwa 1970 bis 1985 war von zahlreichen Fehlversuchen gekennzeichnet, die Integration zu einer Wirtschafts - u Währungsunion voanzubringen, weil die beteiligten Länder mehrkeitlich nicht berit waren. Im Dezember 1985 wird die Einheitliche Europäische Akte verabschiedet.
1992 wurde in Maastricht der Vertrag über die EU unterzeichnet, der am 1. 11. 1993 in Kraft trat. Nach diesem Vertrag stützt sich die europ. Integration künftig auf 3 Säulen: Den Ausbau der EG aus den ökonomischen Kernelementen zu einer Wirtschafts- u Währungsunion, Bestimmungen über eine Zusammnearbeit in den Bereichen Justiz u Inneres, Bestimmungen über eine Gemensame Auben- u Sicherheitspolitik.
Gründungsmitglieder der EWG, die am 1. 1. 1958 in Kraft getreten ist, waren die BRD, Belgie, Frankreich, Italien, Luxemburg u die Niederlande. 1973 sind Dänermark, Irland u Grobbritannien beigetreten, 1981 Griechenland, 1986 Spanien u Portugal und schlieblich seit 1995 ‚Österreich, Finnland u Schweden. Der Prozeb der europ. Integration ist nicht abgeschlossen. weitere Beitritte sind zu erwarten. Ein Interationshemmnis der EU ist die Sprache vielfalt.
Integrationsformen sind:
Präferenzzone - Zollabbau für bestimmte oder alle Produktgruppen für bestimmte Länder
Freihandelszone - Zollfreiheit innerhalb der Zone
Zollunion - Beseitigung der Binnenzölle, gemeinsamer Aubenzoll
Gemeinsamer Markt - Freihandel von Gütern, Dienstleistungen u Faktormobilität
Binnenmarkt - ein gemeinsamer Markt mit völliger Mobilität, ohne Grenzkontrollen
Wirtschaftsunion - gemeinsamer Markt
Währungsunion - eine Einheitswährung, völlige Freiheit des Kapitalverkehrs
Integrationsprobleme sind: ungleiche Verteilung der Wohlfartsgewinne innerhalb der EU, hohe Anpassungskosten, Wohlfahrtsverschlechtung für den Rest der Welt, Verzicht auf autonome nationale wirtschaftspolitik.
Die Hauptorgane der EU sind: die Kommission, der Rat, das europäische Parlament .



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